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Rhythmus Zentrum Dortmund

Therapie von Herzrhythmusstörungen

Grundsätzlich stehen zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen verschiedene Therapien zur Verfügung. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • von der Art der vorliegenden Rhythmusstörung,
  • vom Beschwerdebild sowie der individuellen Beeinträchtigung des Patienten, und
  • von der Ursache der Herzerkrankung.
Medikamentöse Behandlung

Spezielle Medikamente, sogenannte Antiarrhythmika, sollen den Herzrhythmus stabilisieren oder verhindern, dass das Herz zu schnell schlägt. Typische Arzneien aus diesem Bereich sind Betablocker oder Digitalispräparate. Bei bestimmten Rhythmusstörungen (Vorhofflimmern) müssen Patienten außerdem blutverdünnende Medikamente einnehmen, um einem Schlaganfall vorzubeugen. Denn insbesondere im linken Vorhof des Herzens bilden sich durch das Vorhofflimmern leichter Blutgerinnsel, die wiederum mit dem Blutstrom verschleppt werden können.

Implantation eines Herzschrittmachers

Leidet ein Patient unter einem zu langsamen Herzschlag (Bradykardie), können wir ihn nicht mit Medikamenten behandeln. Es ist darum oft notwendig, einen Herzschrittmacher zu implantieren. Der Arzt setzt das kleine Gerät rechts oder links unterhalb des Schlüsselbeins unter die Haut ein. Über ein bis drei Elektroden wird der Herzschrittmacher mit dem Herzen verbunden. Seine Aufgabe: Die dauerhafte Überwachung des Herzrhythmus. Nur wenn die Herzfrequenz eine bestimmte vorprogrammierte Grenze unterschreitet, gibt der Schrittmacher Impulse ab, die die Vorhöfe und/oder die Herzkammern erregen. Die untere Grenze beträgt in der Regel 60 Schläge pro Minute.

Implantation eines Defibrillators (AICD)

Je nach Art und Schwere der Herzerkrankung haben Betroffene ein erhöhtes Risiko für einen plötzlichen Herztod. Auslöser dafür sind lebensbedrohliche Kammerrhythmusstörungen. Um dieser Gefahr vorzubeugen, ist es in bestimmen Fällen ratsam, einen Defibrillator zu implantieren. Ähnlich wie der Herzschrittmacher überwacht er ständig den Herzrhythmus und erkennt zu schnelle Kammerrhythmusstörungen, etwa Kammertachykardien oder Kammerflimmern. Darauf reagiert er entweder mit wenigen schnellen Impulsen (Überstimulation) oder er beendet den Vorgang mit einem Schock. Der implantierbare Defibrillator ist etwas größer als ein Herzschrittmacher und wird normalerweise links unterhalb des Schlüsselbeins unter die Haut implantiert. Über ein bis drei Elektroden ist er mit dem Herzen verbunden.

Elektrische Kardioversion mit einem Defibrillator

Mithilfe der Elektrokardioversion kann der Arzt jede Form einer schnellen Rhythmusstörung umgehend beenden. Dabei gibt er Strom von außen über aufgesetzte Flächenelektroden an den Körper ab. Der Patient erhält für wenige Minuten eine Narkose, sodass er keine Schmerzen verspürt. Eine Elektrokardioversion führen Ärzte nur unter bestimmten Umständen durch:

  • in Notsituationen, in denen ein Patient durch eine schnelle Rhythmusstörung in Lebensgefahr gerät,
  • bei schnellen Rhythmusstörungen, die zwar nicht akut lebensbedrohlich sind, aber anhaltende Beschwerden verursachen und nicht mit Medikamenten behandelt werden können.
Katheterablation („Verödungstherapie“)

Nahezu alle Arten von Herzrhythmusstörungen sind heutzutage durch eine gezielte Verödungstherapie (Katheterablation) behandelbar. Dabei wird versucht jenes Gewebe im Herzen aufzusuchen, das falsche elektrische Impulse sendet und/oder leitet und daher für die Herzrhythmusstörung verantwortlich ist. Diese Gewebsstellen können mit speziellen Ablationskathetern sowohl mit Kälte (Cryoablation) als auch mit Hitze (RF-Ablation) beeinflusst werden. Diese Katheter werden in der Regel über die Leiste eingebracht und nach der Untersuchung wieder entfernt. Es verbleibt kein Fremdmaterial im Körper. Eine dauerhafte Medikamenteneinnahme ist danach in der Regel nicht mehr notwendig. Ein Großteil der Untersuchungen wird heutzutage mit Hilfe von sog. 3D-Mappingsystemen durchgeführt. Diese ermöglichen eine strahlungsarme und sehr präzise Steuerung der Katheter in einem virtuellen Bild des Herzens.



Bei folgenden Rhythmusstörungen ist eine Katheterablation angezeigt:

  • Vorhofflimmern
  • Vorhofflattern
  • WPW-Syndrom
  • regelmäßige Vorhoftachykardien (z.B. sog. AV-Knoten-Reentry-Tachykardien)
  • Kammertachykardien
  • Extraschläge (Extrasystolen) aus der Kammer
Interventioneller Vorhofohrverschluss (LAA-Occluder)

Patienten mit Vorhofflimmern sind unter Umständen einem erhöhten Risiko ausgesetzt, einen Schlaganfall zu erleiden. Um dem vorzubeugen, helfen blutverdünnende Medikamente oder – wenn diese Arzneimittel für den Betroffenen nicht infrage kommen – ein Kathetereingriff, der sogenannte interventionelle Vorhofohrverschluss. Beim Vorhofflimmern arbeiten die Herzmuskelzellen nicht einwandfrei. Normalerweise ziehen sich die beiden Herzvorhöfe zusammen (kontrahieren), damit das Blut in die Herzkammern strömt. Kurz darauf kontrahieren dann die Herzkammern und pumpen dadurch das Blut in den Kreislauf. Beim Vorhofflimmern hören die Vorhöfe auf zu kontrahieren. Das Blut wird nicht aktiv in die Kammern gedrückt, sondern fließt eher passiv hinein. Aus diesem Grund kann das Blut verklumpen: Es bilden sich Gerinnsel, die mit dem Blutstrom verschleppt werden. In der Folge können die Blutklumpen zum Beispiel ein Gefäß im Gehirn verschließen und so einen Schlaganfall auslösen. Der Ort, an dem sich solche Gerinnsel üblicherweise bilden, ist das Vorhofohr des linken Vorhofs. Es ist eine Art Anhängsel und hat keine besondere Funktion.

Das Risiko eines Patienten, einen Schlaganfall zu erleiden, lässt sich statistisch mit einem Punktesystem berechnen. Neben Alter und Geschlecht versteckt sich dahinter eine Liste von Begleiterkrankungen, etwa Bluthochdruck oder Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit). Liegen eine oder mehrere dieser Krankheiten vor, sollte der Patient blutverdünnende Medikamente, beispielsweise Marcumar, bekommen. So kann eine Gerinnselbildung und damit ein Schlaganfall verhindert werden. Seit zwei Jahren gibt es auch neue Medikamente mit gleicher Wirkung.

Für manche Patienten sind blutverdünnende Medikamente nicht geeignet. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:

  • Unter blutverdünnenden Medikamenten sind Komplikationen aufgetreten.
  • Es liegen Begleiterkrankungen mit einem deutlich erhöhten Blutungsrisiko vor.


Können Patienten keine blutverdünnenden Medikamente einnehmen, schaffen wir mit einem Kathetereingriff Abhilfe, dem interventionellen Vorhofohrverschluss. Hierbei wird das Vorhofohr mit einem Pfropfen verstopft und damit als Quelle von Gerinnseln ausgeschaltet. Zugang zum Vorhofohr erhält der Kardiologe über die rechte Leiste. Dort führt er den Katheter, eine Art dünnen Schlauch, über die untere Hohlvene in den rechten Vorhof und durch die Vorhofscheidewand in den linken Vorhof ein. Mithilfe des Katheters kann er den Pfropfen im linken Vorhofohr einsetzen.

Laut den bisherigen Studien beugt ein Vorhofohrverschluss einem Schlaganfall gleich gut vor wie blutverdünnende Medikamente. Bei diesem Eingriff kann es aber zu Komplikationen kommen. So kann etwa das Herzgewebe verletzt werden. Deshalb wägt der behandelnde Arzt im Vorfeld genau ab, ob der Eingriff notwendig ist. Europäische und deutsche Fachgesellschaften für Kardiologie empfehlen den interventionellen Vorhofohrverschluss für Patienten mit Vorhofflimmern, die einerseits ein hohes Schlaganfallsrisiko aufweisen, anderseits aber nicht mit blutverdünnenden Medikamenten behandelt werden können.